Heritas - Büro für Erbenermittlung

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Über die Erbenermittlung

Die Nachkriegsgenerationen haben in Deutschland seit 1945 ein gewaltiges Vermögen zusammengetragen. Schätzungen zufolge sollen in dem ersten Jahrzehnt dieses Jahrtausends mehr als 15 Millionen Haushalte in Deutschland mehr als 2 Billionen Euro erben (Die ZEIT, Nr. 18, vom 24.04.2003).
Fehlende Testamente, beide Weltkriege, die Teilung Deutschlands, Wanderungsströme, abnehmende Kinderzahlen, zunehmende Isolation und Vereinsamung (Singularisierung) führen dazu, dass sich die Erblasser und ihre nächsten gesetzlichen Verwandten aus den Augen verlieren oder erst gar nicht kennen.

In wie vielen Todesfällen die nächsten erbberechtigten Verwandten unbekannt sind, kann nur vermutet werden. SPÄTH (2008: Die gewerbliche Erbensuche im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr) schätzt, dass "bei etwa acht Prozent der rund 800.000 jährlichen Todesfälle in Deutschland die Erben unbekannt" sind.

Primär ist es die Aufgabe der Nachlassgerichte und der durch sie eingesetzten Nachlasspfleger, den Nachlass zu sichern und zu verwalten. Eine weitere Aufgabe ist das Suchen von Erben. Findet der Nachlasspfleger jedoch keine oder nur teilweise Erben, schaltet er häufig im Interesse der unbekannten Erben gewerbliche Erbenermittler ein.

Die gewerblichen Erbenermittler verfügen in der Regel über spezielle Kenntnisse, natürlich auch über Literatur und Datenbanken, die es ihnen erlauben, auch Erben höherer Erbordnungen im In- und Ausland aufzuspüren.

Sie arbeiten dabei üblicherweise auf eigenes finanzielles Kostenrisiko. Mit den von ihnen aufgefundenen Erben vereinbaren sie ein Erfolgshonorar in prozentualer Höhe von 20-35 % des dem ermittelten Erben tatsächlich zufließenden reinen Nachlasses zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Die prozentuale Höhe hängt von Arbeitsaufwand, Nachlasswert und anderen Faktoren ab.

Da das Risiko der Erbenermittler, überhaupt Erben zu finden, hoch ist, werden höchstrichterlich und auch von der Mehrzahl der etwa 60-100 deutschen Erbenermittlungsfirmen 25 % Erfolgshonorar als angemessen und durchschnittlich anerkannt.

Finanzielle Vorleistungen muss kein ermittelter Erbe leisten. Erbenermittlungskosten sind übrigens als Nachlassverbindlichkeiten in der tatsächlich geleisteten Höhe erbschaftssteuerlich abzugsfähig.


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